Grundsteuer – Hier droht der nächste Ärger
Ab 2025 kann die Grundsteuer durch neue Grundsteuerwertbescheide und mögliche Hebesatzanpassungen steigen.
Ab 2025 kann die Grundsteuer durch neue Grundsteuerwertbescheide und mögliche Hebesatzanpassungen steigen. Anpassungen der Bescheide sind nötig, wenn erhebliche Abweichungen (über € 15.000 oder 40 %) zum tatsächlichen Grundstückswert bestehen, z. B. durch geänderte Bodenrichtwerte oder Abbrüche. Nachweise können durch Gutachten oder vergleichbare Kaufverträge erbracht werden. Der Bundesfinanzhof fordert Nachbesserungen, da fehlerhafte Werte verfassungswidrig sein könnten. Da die Berechnung umstritten ist, treibt der Bund der Steuerzahler eine Klage voran. Betroffene sollten einen Antrag auf Korrektur stellen.
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